Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung

In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der technische Maßnahmenwert mit 100 Legionellen / 100 ml definiert. Im Falle einer Kontamination der Trinkwasser-Installation durch Legionellen mit Erreichen des technischen Maßnahmenwertes ist gemäß § 51TrinkwV die Erstellung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse vorgegeben. Der Gesetzgeber schreibt ab Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen die Anfertigung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse vor. Wir haben uns seit Jahren darauf spezialisiert!

Spätestens jetzt sollte im Rahmen eines Ortstermines mit einer Hygieneinspektion, als Grundlage für die Erstellung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV, begonnen werden. Die Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse ist auch Basis für eine Sanierung durch Fachpersonal. Wenig beachtet wird, dass der Einsatz von Desinfektionsverfahren / Desinfektionsmaßnahmen eine funktionierende Hydraulik bedingt. Häufig wird ausschließlich durch Desinfektion versucht, die Trinkwasser-Installation dauerhaft von Legionellen zu befreien. Erfahrungsgemäß ist das langfristig nicht zielführend und kann u. U. Folgeschäden an der Installation verursachen. Eine Beseitigung der im Rahmen einer Hygieneinspektion gefundenen Mängel ist im Sinne der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Eine gezielte Suche nach hygienischen Problemzonen und deren zielgerichtete kostenbewusste Beseitigung durch Planer / Installateure ist der langfristig bessere Weg.

Unser Vorgehen richtet sich nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Wir halten selbstverständlich die Vorgaben der TrinkwV / UBA Empfehlung zur Erstellung von Gefährdungsanalysen ein.

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